In unserer Rubrik „Nachgefragt“ informiert heute Susan zum Urlaubsanspruch von Minijobbern.
Nachgefragt von Ömer aus Recklinghausen:
Seit Mai 2015 habe ich einen Minijob. Ich arbeite an 3 Tagen in der Woche. Nun möchte ich zwei Wochen Urlaub nehmen. Bekomme ich auch während meines Urlaubs weiterhin meinen Lohn, obwohl ich nur einen Minijob habe?
Beantwortet von Susan aus dem Service-Center:
Hallo Ömer,
auch als Minijobber haben Sie Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen beziehungsweise 24 Werktage. Da das Bundesurlaubsgesetz von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, ist der Urlaub auf Ihre vereinbarten wöchentlichen Arbeitstage umzurechnen.
Weil Sie an 3 Tagen in der Woche arbeiten und der Mindesturlaubsanspruch 4 Wochen pro Jahr beträgt, multiplizieren Sie die wöchentlichen Arbeitstage mit 4. Somit ergibt sich bei Ihnen ein jährlicher bezahlter Urlaubsanspruch von 12 Tagen (3 Tage/Woche x 4 Wochen/Jahr = 12 Tage/Jahr).
Der bezahlte Urlaubsanspruch gilt für die Tage, an denen Sie normalerweise arbeiten würden.
Und noch ein Hinweis: Gewährt Ihr Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche, so stehen die auch Ihnen anteilig zu.
