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Channel: Urlaubsanspruch – Die Minijob-Zentrale
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Infos zum Arbeitsrecht jetzt in neun Sprachen

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ArbeitsrechtWelche Rechte haben Minijobber? Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber? Muss im Krankheitsfall der Lohn fortgezahlt werden? Und wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch für Minijobber aus? Antworten auf diese häufig an uns gerichteten Fragen geben wir unter anderem auf unserer Homepage, hier im Blog, aber auch in Broschüren und verschiedenen Merkblättern.

Erstmals sind diese Informationen nun in acht weitere Sprachen übersetzt worden. So haben jetzt auch ausländische Minijobber die Möglichkeit, sich in ihrer Muttersprache über Themen wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz oder Mindestlohn zu informieren.

Aufklärung ist uns sehr wichtig, denn viele Minijobber, die im Privathaushalt oder im gewerblichen Bereich beschäftigt sind, kennen ihre Rechte nicht. Die meisten wissen gar nicht, dass für Minijobber grundsätzlich die gleichen Arbeitsrechte gelten wie für Vollzeitbeschäftigte auch.

Neben Deutsch gibt es die Informationen auch in den Fremdsprachen Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch und Türkisch.

Diese Merkblätter und viele weitere Informationen können auch auf der Homepage der Minijob-Zentrale heruntergeladen werden:



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