Kann ein Vollzeitbeschäftigter vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen seinen Urlaub nicht nehmen, darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht prozentual kürzen. Dies stellte am 10. Februar 2015 das Bundesarbeitsgericht fest (9 AZR 53/14 (F)). Zu dieser Feststellung … Weiterlesen
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