Aufgrund europarechtlicher Vorschriften in Verbindung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es Arbeitgebern verboten, Schwerbehinderte gegenüber gesunden Arbeitnehmern zu diskriminieren. Dies bezieht sich sowohl auf die Einstellung und den beruflichen Aufstieg als auch auf die Kündigung. Sollten Indizien dafür sprechen, … Weiterlesen
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