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Channel: Urlaubsanspruch – Die Minijob-Zentrale
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Auch Minijobber haben ein Recht auf Urlaub

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Urlaub - © Gina Sanders / Fotolia
Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam – gerade im Mai und Juni eines Jahres gibt es viele Feiertage und Arbeitnehmer nehmen sich dann gerne mit Brückentagen Urlaub. Auch Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Deshalb sind hier die wichtigsten Informationen zum Urlaubsanspruch und dessen Berechnung zusammengestellt.

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte und haben damit wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei einer sechs-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage im Jahr, die tatsächliche Anzahl der Urlaubstage muss jedoch auf die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten wöchentlichen Werktage umgerechnet werden. Dabei ist nur die Zahl der pro Woche gearbeiteten Tage relevant, nicht die Zahl der geleisteten Stunden.

Berechnung des Urlaubsanspruchs:

Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 = Urlaubstage

Beispiel:

Einem Arbeitnehmer, der fünf Tage die Woche arbeitet, stehen 20 Urlaubstage im Jahr zu, auch wenn er insgesamt nur 10 Stunden die Woche arbeitet (5×24:6). Leistet er diese 10 Stunden dagegen an zwei Werktagen in der Woche ab, stehen ihm nur acht Urlaubstage zur Verfügung (2×24:6).

Da Minijobber wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung nicht ohne sachlichen Grund benachteiligt werden dürfen, kann der Urlaubsanspruch höher ausfallen, wenn der Arbeitgeber ihren vollzeitbeschäftigten Kollegen einen längeren Jahresurlaub gewährt.

Die Informationen zum Urlaubsanspruch gibt es auch hier als Download: Minijobs – Merkblatt zum Arbeitsrecht

 

Anmerkung:

Liebe Blog-Leser,
bitte beachten Sie, dass wir Sie zu arbeitsrechtlichen Einzelanfragen im Detail nicht beraten können.

Wir als Minijob-Zentrale erteilen lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Diese finden Sie auf unserer Homepage.

Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anzurufen. Dieses erreichen Sie von montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.

Darüber hinaus können Sie sich für eine Rechtsberatung unter anderem an eine Gewerkschaft oder an einen Rechtsanwalt wenden.



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